Es ist die Aufgabe des Klubs, die Zucht des Deutschen Boxers nach den durch den Standard vorgegebenen Richtlinien zu erhalten und so zu fördern, dass sie in der Breite in Formwert, Wesen und Gesundheit den Idealvorstellungen als Arbeitshund möglichst nahe kommt. Aus dieser Aufgabe entsteht für jeden Züchter gleichgültig, ob Eigentümer oder Halter eines Rüden oder einer Hündin, die Pflicht, seine Zucht ausschließlich nach ideellen Gesichtspunkten zu gestalten.

 

So steht es in der Zuchtordnung des Boxer-Klubs, der sich unsere Züchter freiwillig verpflichtet haben.

Voraussetzungen der Zuchttiere des Boxer-Klubs

Die Zuchttiere des Boxer-Klubs müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) muss erfolgreich abgelegt werden. Dabei wird das Erscheinungsbild des Boxers auf eine möglichst große Annäherung an den Rassestandard überprüft. Auch eine Wesensüberprüfung gehört dazu. So wird sichergestellt, dass keine ängstlichen und im besonderen keine aggressiven Tiere zur Zucht verwendet werden.

Auf die Erhaltung des boxertypischen Wesens wird besonderen Wert gelegt. Auch eine erfolgreich abgelegte Ausdauerprüfung (AD) ist Voraussetzung zur Zuchtverwendung. Dabei muss der Boxer 20 km am Fahrrad laufen. Hierdurch wird die körperliche Belastbarkeit, insbesondere das Herz-Kreislaufsystem und das Skelett überprüft.

Die Gesundheit ist ein weiterer Schwerpunkt in der Zucht! Es darf nur mit Boxern gezüchtet werden, die auf vererbbare Herzerkrankungen, Spondylose und Hüftgelenksdysplasie (HD) untersucht sind.

Hier geht es zu unseren Züchtern und hier zur Welpenofferte